Eltenbrief der Schulleitung vom 15.04.2021

Liebe Eltern,

ab dem 19. April gilt in allen hessischen Schulen eine Corona-Testpflicht für alle Schüler*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen. Ihr Kind darf nur am Unterricht und an der Notbetreuung teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, das höchstens 72 Stunden alt ist.

Es sind also zwei Tests in der Woche nötig. Dazu gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr Kind bringt eine Bescheinigung über einen negativen Bürgertest mit. In Bettenhausen kann man den Bürgerstest zum Beispiel in der Da Vinci Apotheke (Leipziger Straße 164) und in der Landgraf-Phillip-Apotheke (Leipziger Straße 195) machen.

Oder:

2. Ihr Kind testet sich in der Schule unter Anleitung der Lehrkräfte selbst.

Kinder, die keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis mitbringen und nicht an den Tests in der Schule teilnehmen, müssen die Schule verlassen.

Wenn Sie sich entscheiden, dass ihr Kind nicht an den Tests teilnehmen soll und deshalb nicht zur Schule kommen wird, teilen Sie dies bitte der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer mit. Ihr Kind bekommt dann Aufgaben für zuhause, eine Betreuung/ Unterstützung durch die Lehrkräfte kann jedoch nicht stattfinden.

Die Kinder werden die Tests in der Schule immer am Montag und Mittwoch bzw. am Dienstag und Donnerstag im Klassenraum durchführen. Während der Tests wird der Raum gelüftet.

Sollte das Testergebnis Ihres Kindes positiv sein, werden Sie informiert und müssen Ihr Kind abholen. Sie müssen dann einen PCR-Test beim Arzt durchführen lassen.

Uns allen ist bewusst, dass diese Vorgehensweise für die Kinder eine schwierige Situation sein kann. Wir werden mit den Kindern intensiv darüber sprechen und versuchen, ihnen Ängste und Sorgen zu nehmen. Bitte sprechen Sie auch zuhause mit Ihrem Kind darüber. Natürlich ist das alles nicht optimal, aber wir hoffen, dass die Schulen dadurch geöffnet bleiben können!

Damit Ihr Kind an den Testungen in der Schule teilnehmen darf, benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung. Für den ersten Schultag gilt die Einverständniserklärung, die wir vor den Ferien ausgeteilt hatten. Bitte geben Sie diese Ihrem Kind mit.

In der Schule erhält Ihr Kind dann noch eine neue Einverständniserklärung, die ihr Kind am zweiten Schultag mitbringen soll. Falls Sie einen Drucker haben, können Sie auch die neue Einverständniserklärung zuhause ausdrucken und Ihrem Kind schon am ersten Schultag mitgeben.

Für den Selbsttest benötigt Ihr Kind eine Wäscheklammer oder einen Duplostein. Wenn möglich, geben Sie Ihrem Kind eins davon mit in die Schule.

Falls Sie ein Gesichtsschild haben, geben Sie bitte auch dies Ihrem Kind mit, da man erfahrungsgemäß während des Abstrichs häufig nießen muss.

In der Schule gilt weiterhin die Maskenpflicht und es findet wieder Wechselunterricht statt. Die Gruppeneinteilung und Stundenpläne bleiben wie vor den Osterferien.

Hier finden Sie den Plan, an welchem Tag welche Gruppe in die Schule kommt. Der Plan gilt für die Klassen 1a, 1b, 2a, 2b, 3a, 3b, 4a, 4b. Die Weltklassen und die Vorklasse kommen jeden Tag in die Schule.


Liebe Eltern, die aktuellen Neuerungen werden unseren Schulalltag noch deutlicher verändern als es bisher schon der Fall war. Wir versuchen, das Beste daraus zu machen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Viele Grüße

Melanie Oschmann, Rektorin